Der Weg zum Führerausweis Kat.B
 

 
 
Anmeldeformulare für den Lernfahrausweis erhalten Sie beim Strassenverkehrsamt des Kantons oder beim Fahrlehrer
Formular komplett ausfüllen
(Achtung: Kategorie nicht vergessen)
Bei einem anerkannten Optiker den Sehtest durchführen und auf dem Gesuchsformular eintragen lassen
Das ausgefüllte Formular vom Einwohnergemeindeamt bestätigen lassen
Im Kanton Graubünden: 2 neuere Fotos beilegen (je nach Kanton verschieden)
Das ausgefüllte Gesuchsformular für den Lernfahrausweis(zusammen mit der Bestätigung der Einwohnerkontrolle, dem gemachten Sehtest sowie 2 Fotos) an das Strassenverkehrsamt des Kantons schicken
       
 
       
Sobald Sie im Besitz des Lernfahrausweises sind, dürfen Sie sich in Begleitung einer Person, welche das 23. Altersjahr zurückgelegt hat und mindestens 3 Jahre einen gültigen Führerausweis dieser Kategorie besitzt, hinter das Lenkrad setzen
Der Lehrnfahrausweis ist 18 Monate gültig. Nach bestandener Theorieprüfung wird er automatisch um 6 Monate verlängert.
Damit das Ziel Führerausweis möglichst direkt erreicht werden kann, sollten Sie sich baldmöglichst mit einem kompetenten Fahrlehrer in Verbindung setzen, welcher Ihnen beim konzeptionellen Aufbau der Fahrausbildung behilflich sein kann
Das weitere Vorgehen kann individuell bestimmt werden
       
 
       
Der optimale Weg zur Führerprüfung
Nothelferkurs bei einem Samariterverein des Kantons besuchen. Die jeweiligen Daten können beim STVA oder beim Fahrlehrer angefragt werden. (Der besuchte Kurs ist 6 Jahre gültig)
VKU (Verkehrskundeunterricht) besuchen. Der VKU beinhaltet 4 Doppellektionen und umfasst die wichtigsten Informationen über Vehrkerssehen, Partnerverhalten, Gefahrenverhalten, Fahrphysik, Fahrfähigkeit usw. Dieser Kurs ist nach Abschluss 2 Jahre gültig
Die Vorbereitung zur Theorieprüfung sollte mittels Theoriebuch gemacht werden. Im weiteren empfiehlt es sich, sich bei einer Fahrschule mit Prüfungsfragebogen auf die Theorieprüfung vorzubereiten
Sobald Sie genügend vorbereitet sind, melden Sie sich mit der Anmeldekarte, welche Sie zusammen mit Ihrem Lernfahrerausweis vom STVA erhalten haben, zur Prüfung an.
Der Anmeldekarte sind die Bestätigung des VKU-Besuches sowie der Nothelferausweis beizulegen. Im Kanton Graubünden wird Ihnen der Prüfungstermin vom STVA anschliessend schriftlich zugestellt
Zur Theorieprüfung müssen Sie, nebst dem erworbenen Wissen über die Vehrkersregeln, nur noch den Lernfahrausweis mitnehmen. Die Prüfungsgebühr wird Ihnen vom STVA in Rechnung gestellt
Parallel zur Vorbereitung für die Theorieprüfung empfiehlt es sich, bei einem Fahrlehrer praktischen Fahrunterricht zu nehmen. Dabei können Sie das erarbeitete theoretische Wissen sofort in die Praxis umsetzen und somit eine effizientere Fahrausbildung erreichen.
Praktische Führerprüfung
Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden und die praktische Ausbildung abgeschlossen haben, können Sie sich (in Absprache mit Ihrem Fahrlehrer) zur praktischen Führerprüfung anmelden.
Zur praktischen Prüfung sind mitzunehmen:
Der Lernfahrausweis sowie ein evt. bereits vorhandener Führerausweis (Traktor, Motorrad, Kleinmotorrad usw.). Die Prüfungsgebühr wird Ihnen vom STVA in Rechnung gestellt.
Dieser Führerausweis ist auf unbeschränkte Zeit gültig
     
Herzliche Gratulation
zur bestandenen Fahrprüfung!